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Handwerkszeug für den Saarländischen Fußballverband

Auswechslungen im Jugendbereich

Im Jugend-Fußball gelten abweichende Auswechselbestimmungen im Vergleich zu dem üblichen Regelungen des Aktivenbereichs. Einen tabellarischen Überblick kann man in der Rubrik Übersicht Mannschaftsarten erhalten (inkl. Download).

Auswechselbestimmungen

  • Bei den A- bis C-Junioren der Verbands-, Landes- und Bezirksligen sind bis zu sechs Auswechselvorgänge möglich. Rückwechsel sind erlaubt .
  • Bei den Juniorinnen hingegen können in allen Spielkassen beliebig viele Spielerinnen mehrmals ausgetauscht werden.
  • In den Spielen der Qualifikationsrunde zur Verbandsliga der A- bis C-Junioren sind bis zu sechs Auswechselvorgänge möglich. Rückwechsel sind erlaubt.
  • Im Saarland-Pokal der A- bis C-Junioren sind bis zu sechs Auswechselvorgänge möglich. Rückwechsel sind erlaubt .
  • In Pflichtspielen aller übrigen Jugendmannschaften können beliebig viele Spieler/Spielerinnen mehrmals ausgetauscht werden.

Verpflichtende Aufzeichnung der Auswechselvorgänge durch Schiedsrichter

Durch die Änderung der saarländischen Schiedsrichterordnung sind alle Schiedsrichter im Saarland angewiesen, in allen Spielklassen sämtliche Auswechselvorgänge im Spielbericht zu vermerken. In Spielklassen, in denen derselbe Spieler mehrmals ein- und ausgewechselt werden darf (”Rückwechsel”), reicht das Notieren des ersten Wechsels des betreffenden Spielers aus, die Erfassung des ausgewechselten Spielers ist dann nicht notwendig. Hintergrund dieser Entscheidung sind die Auswirkungen von Spielereinsätzen in unteren aufstiegsberechtigten Mannschaften sowie Einfluss bei den Wartefristen bei späteren Vereinswechsel der betroffenen Spieler.