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Handwerkszeug für den Saarländischen Fußballverband

Persönliche Strafen im Jugendbereich

Im Geltungsbereich des Saarländischen Fußballverbandes können Schiedsrichter in den Spielen aller Jugend-Altersklassen bis einschließlich der höchsten saarländischen Jugend-Spielklasse (Verbandsliga) folgende persönliche Strafen aussprechen: 

  • Verwarnung (gelbe Karte)
  • Zeitstrafe/Feldverweis auf Zeit (fünf Minuten)
  • Feldverweis auf Dauer (rote Karte)

Bei den Verwarnungen (gelbe Karten) und Feldverweisen auf Dauer (rote Karten) gelten dieselben einschlägigen FIFA/DFB-Bestimmungen, die auch für alle anderen Spiele (Aktive usw.) gelten. Die Zeitstrafe soll für solche Vergehen genutzt werden, bei denen aus Sicht des Schiedsrichters als Bestrafung eine Verwarnung nicht mehr ausreichend, ein Feldverweis auf Dauer jedoch noch nicht erforderlich erscheint. Sie steht somit zwischen der Verwarnung (gelbe Karte) und dem dauerhaften Feldverweis (rote Karte).

Bedeutung für die Praxis

  • Jeder Spieler kann im Spiel nur einmal die gleiche Strafe erhalten.
  • Ein Spieler, der verwarnt ist (gelbe Karte), kann noch eine Zeitstrafe und danach einen Feldverweis auf Dauer (rote Karte) erhalten.
  • Gegen einen Spieler, der schon auf Zeit des Feldes verwiesen war, kann keine Verwarnung mehr ausgesprochen werden (siehe oben Pfeilrichtung).
  • Der auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler darf vor Ablauf der Zeitstrafe nicht durch einen Auswechselspieler ersetzt werden.
  • Die Zeitstrafe muss für alle am Spiel Beteiligten verständlich ausgesprochen werden. Zusätzlich zur mündlichen Bekanntgabe gegenüber dem betroffenen Spieler hat der Schiedsrichter ihn durch Heben eines Armes und Ausstrecken der fünf Finger anzuzeigen.
  • Hat ein Spieler in einer Verlängerung (z. B. in einem Pokalspiel) kurz vor Schluss eine Zeitstrafe erhalten, welche mit dem Schlusspfiff nicht vorüber war, darf dieser Spieler nicht am folgenden Strafstoßschießen zur Spielentscheidung teilnehmen.