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Handwerkszeug für den Saarländischen Fußballverband

Wartezeiten (Verspätungen, Unterbrechungen usw.)

Durch verschiedene Vorkommnisse kann es durchaus vorkommen, dass man mit Wartezeiten konfrontiert wird. Sei es witterungsbedingt, durch Ausfälle von Flutlicht, oder weil Spielbeteiligte (Mannschaften/Spieler/Schiedsrichter) nicht rechtzeitig vor Ort sind. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu ermöglichen, wurde vom Deutschen Fußballbund sowie den Landesverbänden (hier der Saarländischen Fußballverband) in der Spielordnung den Wartezeiten Grenzen gesetzt.

Vorgaben des Deutschen Fußballbundes (DFB)

Ein Spiel unter Flutlicht darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der Beleuchtung abgebrochen werden. Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel wenige Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der Schiedsrichter großzügig verfahren.

Vorgaben des Saarländischen Fußballverbandes (SFV)

Steht die Spielstätte nicht rechtzeitig spielbereit zur Verfügung (Beispiele: witterungsbedingt; unvollständiger Feldaufbau/Linienzeichnung; fehlende Eckfahnen usw.), gibt der Schiedsrichter dem Heimverein 30 Minuten Zeit die Spielstätte spielbereit zu machen. Ist abzusehen, dass das Spiel wenige Minuten nach dieser Zeit begonnen werden kann, soll der Schiedsrichter großzügig verfahren.

Tritt eine Mannschaft nicht rechtzeitig ( Wartezeit 10 Minuten ) mit der Spielermindestanzahl an, so haben der Gegner und der Schiedsrichter bei einem angekündigten verspäteten Eintreffen bis zu weiteren 20 Minuten zu warten und das Spiel auszutragen, sofern dies noch möglich ist.

Bleibt der mit der Leitung eines Pflichtspiels beauftragte Schiedsrichter aus, so haben die Vereine dafür Sorge zu tragen, dass ein anderer Schiedsrichter das Spiel leitet. Dabei ist eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten.

Sind Zuschauer auf das Spielfeld eingedrungen, so soll der Schiedsrichter alle möglichen Mittel ausschöpfen, um eine Fortführung des Spieles unter Wahrung der Sicherheit für alle Beteiligte zu ermöglichen. Stößt der Schiedsrichter jedoch an seine Grenzen, so hat der Schiedsrichter dem Spielführer des Platzvereins unter Hinweis auf die Folgen eines Spielabbruches eine Frist von längstens drei Minuten zur Räumung des Spielfeldes zu setzen. Ebenso hat er zu verfahren, wenn seiner Anordnung auf Platzverweis oder Weiterführung des Spieles nicht gefolgt ist.