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Handwerkszeug für den Saarländischen Fußballverband

Passkontrolle, digitale Passmappe und Spielerpässe

Grundsätzliches zur Passkontrolle

Vor jedem Spiel ist die Passkontrolle anhand des vorliegenden Spielberichtes Pflicht . Der ausgedruckte Spielbericht ist vor dem Spiel dem Schiedsrichter vorzulegen. Bei der Passkontrolle muss die Legitimation der jeweiligen Spieler mittels der digitalen Passmappe nachgewiesen werden. Die Spielerpässe sind zur Legitimation mittels Bilder nur noch bis zum 31.12.2019 erlaubt.

Einheitliche Vorgabe bei fehlendem Nachweis der Spielberechtigung

Die Spielberechtigung wird durch Vorlage des Spielerpasses oder durch die digitale Passmappe nachgewiesen. Kann die Spielberechtigung nicht nachgewiesen werden (vor allem bei fehlenden Bildern), so hat der betreffende Spieler anhand eines Lichtbildausweises seine Identifizierung zu ermöglichen und auf dem Spielbericht seine Personalien anzugeben und dies mit Unterschrift zu bestätigen. Jugendspieler, deren Spielerpass nicht vorliegt oder unvollständig ist, müssen auf dem Spielbericht mit Angabe des Namens und des Geburtsdatums unterzeichnen. Wird die Angabe bzw. die Unterzeichnung verweigert, dann hat der Schiesrichter den betreffenden Spieler vom Spiel auszuschließen.

Kein Einzug von Spielerpässen

Durch die Einführung des Spielberichtes Online wurde vom Saarländischen Fußballverband festgelegt, dass zukünftig auf den Einzug von Spielerpässen verzichtet wird. Dies betrifft alle Sachverhalte – also sowohl bei Feldverweisen als auch bei fehlenden Lichtbildern. Bei Verstößen ist zwingend eine Meldung im elektronischen Spielbericht vorzunehmen.