Für alle Spielleitungen im Auftrag des Fußballverbandes erhalten Schiedsrichter Spesen. Diese unterteilen sich in eine Aufwandsentschädigung sowie in Fahrgeld.
Spesen-Ordnung Saarländischer Fußballverband
Die Spesen-Ordnung des SFV, gültig ab dem 1.7.2026
Für die Spielleitungen werden entsprechende Spesenquittungen benötigt. Wir stellen freie Vorlagen zur Verfügung in allgemeiner Form, als auch in personalisierbarer Form.
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